DSW-Vorstandsvergütungsstudie 2017

Ergänzender Hinweis: Vor dem Hintergrund der Medienberichterstattung zu der gemeinsamen Pressekonferenz von DSW e.V. (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz) und dem Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre und Controlling der TU München zum Thema „Vorstandsvergütungsstudie“ vom 04. Juli 2017, möchten wir in Bezug auf die Vergütung bei der Axel Springer SE bzw. hinsichtlich der Vergütung von Axel-Springer-CEO Mathias Döpfner auf Folgendes zur Systematik der Studie hinweisen:

Der in der Studie ausgewiesene Wert für Herrn Döpfner in Höhe von 19,255 Millionen Euro entspricht nach unseren Berechnungen dem ihm in 2016 gewährten Betrag.

Ausdrücklich möchten wir aufgrund der Presseberichterstattung im Nachgang zu unserer Pressekonferenz insofern unterstreichen, dass bei der Beurteilung der Vergütung von Herrn Döpfner im Jahr 2016 unterschieden werden muss zwischen der in diesem Jahr gewährten Vergütung und dem Betrag, der ihm im Geschäftsjahr tatsächlich zugeflossen ist.

Für die Berechnung der über einen Zeitraum von sieben Jahren angelegten aktienkursorientierten Vergütungskomponente (LTIP, Long Term Incentive Program) wurde in der Studie der Zeitwert bei Gewährung verwendet, wie er auch im Vergütungsbericht 2016 der Axel Springer SE angegeben ist.

Dieses Bewertungsprinzip wird seit Auflegung der Studie durchgängig für alle Unternehmen transparent angewandt, ist methodisch korrekt und wissenschaftlich anerkannt. Der Zeitwert bei Gewährung entspricht den Kosten für die Aktionäre im jeweiligen Geschäftsjahr, in diesem Fall in 2016. Wird unterstellt, dass über die Laufzeit des Programms 2016 kein weiteres LTIP aufgelegt wird, ergeben sich in den darauf folgenden Geschäftsjahren Werte von Null für die Langfristkomponente.

Aufgrund der Angaben im Geschäftsbericht 2016 der Axel Springer SE, die nicht den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex folgt, insbesondere nicht die von diesem empfohlenen Mustertabellen verwendet, ist nicht zu erkennen, welche Beträge Herrn Döpfner tatsächlich zugeflossen sind. Dies bezieht sich insbesondere auch auf Zahlungen aus den in 2012 und 2014 gewährten langfristigen Vergütungskomponenten.

 

Teilnehmer:

Marc Tüngler, DSW-Hauptgeschäftsführer

Professor Dr. Gunther Friedl, Technische Universität München, Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre und Controlling

Christiane Hölz, DSW-Vergütungsexpertin

Jürgen Kurz, DSW-Pressesprecher

 

Es gilt das gesprochene Wort

 

(Redner: Marc Tüngler)

 

Meine Damen und Herren,

auch ich darf Sie herzlich zu unserer Pressekonferenz anlässlich der Vorstellung der aktuellen Vorstandsvergütungsstudie hier in Frankfurt begrüßen.

Erneut haben wir die Analyse gemeinsam mit dem Lehrstuhl für Controlling der Technischen Universität München durchgeführt, von dem ich Herrn Professor Friedl ganz herzlich begrüße. Professor Friedl wird im Anschluss die Studienergebnisse im Detail vorstellen. Die Ergebnisse des internationalen Vergleichs wird unsere Vergütungsexpertin Christiane Hölz präsentieren.

Als die DSW vor 16 Jahren die erste Vorstandsvergütungsstudie vorgelegt hat, haben wir zugebenermaßen nicht geahnt, welche Dynamik das Thema im Laufe der Jahre annehmen würde. Uns ging es damals in erster Linie um Transparenz für die Aktionäre, die noch nicht einmal in Ansätzen vorhanden war. Bei den meisten AGs gab es keinerlei Sympathie für die Idee, dass die Anteilseigner nicht nur wissen wollten, wieviel das Unternehmen insgesamt an seine Vorstände überwies, sondern auch, wie hoch die individuelle Vergütung aussah, wie sie sich im Vergleich zur Unternehmensperformance entwickelt hat und wie sich die Vergütungspakete im Einzelnen zusammensetzten.

Unsere damalige Initiative hatte im Laufe der Zeit eine ganze Reihe von Konsequenzen – sowohl auf Seiten des Gesetzgebers als auch auf Seiten der Unternehmen. So gibt es mittlerweile gesetzliche Vorschriften zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung ebenso wie Transparenz- oder Cap-Empfehlungen im Corporate Governance Kodex.

Aber auch die Unternehmensseite war alles andere als untätig. Vergütungsberater entwickeln immer komplexere Systeme der Bezahlung, die wahrscheinlich nicht einmal mehr von allen denjenigen verstanden werden, die die darauf beruhenden Verträge am Ende unterzeichnen, also Vorstände und Aufsichtsräte. Gerade für Aufsichtsräte kann das durchaus zu einem Problem werden. Schließlich ist es die Aufgabe des Kontrollgremiums – auch bei der Gestaltung des Vergütungssystems für Vorstände – seiner Kontrollfunktion voll umfänglich gerecht zu werden. Das setzt vollständiges Verstehen voraus.

Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, dass bei Aktionären oft bzw. zu oft ebenfalls große Ratlosigkeit herrscht, wenn es um die Vergütungssysteme geht.

Wir fordern eine massive Vereinfachung und Entrümpelung der Vergütungssysteme sowie eine bessere Strukturierung der Vergütungsberichte. Wir brauchen endlich Verständlichkeit und Klarheit – und zwar für Aktionäre und für Aufsichtsräte. Dies ist aber allein mit einer tiefgreifenden Entschlackung der Systeme möglich, die unseres Erachtens überfällig ist.

Dass die Anteilseigner immer unzufriedener werden, ist unschwer an den Abstimmungsergebnissen zu erkennen, wenn es auf den Hauptversammlungen um das Thema „Vergütung“ geht. In diesem Jahr hatten acht DAX-Gesellschaften einen entsprechenden Punkt auf der Tagesordnung. Bei sieben fiel die Zustimmung deutlich niedriger aus als die zu den anderen Punkten. Lediglich die Deutsche Bank macht hier eine Ausnahme. Was aber daran liegt, dass die Bank im letzten Jahr mit ihrem Vergütungssystem durchgefallen war und jetzt ein entsprechend angepasstes vorstellte. Die Ablehnung durch die Aktionäre hat also, obwohl sie für den Aufsichtsrat nicht bindend war, zu einer entsprechenden Reaktion geführt, die in diesem Jahr mit einer hohen Zustimmung seitens der Anteilseigner honoriert wurde.

Damit ist die Deutsche Bank ein gutes Beispiel für das Funktionieren des deutschen Systems. Da der Bundesregierung im Rahmen der Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie, auf deren Folgen Frau Hölz noch etwas näher eingehen wird, Flexibilität gegeben ist, sollte der Gesetzgeber erkennen, wie effizient das hiesige System bereits heute funktioniert. Von einem verbindlichen Votum der HV in Sachen Vergütung sollte er daher absehen. Alles andere würde den Aufsichtsrat hierzulande arg schwächen, was zu weitreichenden Systemverwerfungen führen könnte.

Mit der Merck KGaA, der Munich Re und der ProSiebenSat1 Media SE mussten in diesem Jahr sogar gleich drei Gesellschaften eine Abstimmungsniederlage hinnehmen. Im kommenden Jahr werden wir sehen, ob die Mechanismen dann ebenso reibungslos funktionieren, wie bei der Deutschen Bank.

Unternehmen

Zustimmungsquote zum Tagesordnungspunkt Vorstandsvergütung

Beiersdorf

77,29 Prozent

Continental

80,91 Prozent

Deutsche Bank

96,79 Prozent

Merck

46,04 Prozent

Munich Re

34,29 Prozent

ProSiebenSat1

33,19 Prozent

RWE

81,25 Prozent

Volkswagen

80,96 Prozent

Was passiert, wenn auf den Unmut der Aktionäre nicht reagiert wird, konnte in diesem Jahr bei SAP besichtigt werden. 45,31 Prozent des vertretenen Kapitals hatten 2016 gegen das vorgelegte Vergütungssystem gestimmt. SAP sah trotz des knappen Ergebnisses keinen Grund, Anpassungen vorzunehmen. Entsprechend fand sich der Punkt „Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder“ nicht auf der Tagesordnung der diesjährigen Hauptversammlung.

Als Reaktion zündeten die Aktionäre die nächste Eskalationsstufe: Sie straften das für die Vorstandsvergütung zuständige Gremium ab. 49,51 Prozent stimmten gegen die Entlastung des Aufsichtsrats. In diesem Jahr war es also noch knapper als im vergangenen. Wir sind gespannt, was 2018 passieren wird.

Das Beispiel SAP zeigt auch, dass wirtschaftlicher Erfolg alleine nicht mehr ausreicht, um die Anteilseigner beim Thema Vorstandsvergütung milde zu stimmen. Insbesondere dann, wenn das den Vergütungen zugrunde liegende, durchaus umstrittene System den Chef des Unternehmens, in diesem Fall Bill McDermott, mit einer Vergütung von knapp 13,8 Millionen Euro zum Bestverdiener im DAX macht. Der vertraglich vereinbarte Cap für die Vergütung von Herrn McDermott liegt übrigens jenseits der 40 Millionen Euro.

Geht es übrigens um absolute Größen, erkennen wir, dass sich immer stärker 10 Millionen Euro als obere Grenze der Vorstandsvergütung herauskristallisieren.

Was bedeutet das?

Alles darüber führt fast zwangsläufig zu einer öffentlichen Debatte, die die Reputation des Unternehmens und der handelnden Personen gefährden kann, und zugleich die Diskussion in Berlin befeuert, die eine gesetzliche Obergrenze fordert. Dies jedoch halten wir für kontraproduktiv und wir ahnen, dass auch Aufsichtsräte und Vorstände sich nicht vom Gesetzgeber einschränken lassen wollen. Hier gilt es daher, von sich aus Maß und Mitte zu halten.

Mit Abstand die höchste CEO-Vergütung erhielt in den für Deutschland analysierten Indices allerdings weder Herr McDermott noch der mit 9,6 Millionen Euro im DAX Zweitplatzierte VW-Chef Matthias Müller, sondern Axel-Springer-Boss Mathias Döpfner. Der Medienkonzern, der übrigens noch immer das sogenannte Opting-Out nutzt, um der Veröffentlichung individualisierter Vorstandsvergütungen zu entgehen, hat mit der fast 20 Millionen Euro schweren Vergütung für seinen CEO den in Deutschland üblichen Rahmen im wahrsten Sinne des Wortes gesprengt. Immerhin sind die Tage des Opting-Outs, diesem Überbleibsel aus alten, intransparenten Zeiten, zum Glück gezählt. Insofern werden wir bald auch bei der Vergütung von Herrn Döpfner nicht mehr auf eine Schätzung angewiesen sein.

Lassen Sie mich zum Schluss noch auf zwei Punkte eingehen, die der DSW im Zusammenhang mit der Vorstandsvergütung abseits der Diskussion um absolute Höhen sehr wichtig sind. Zum einen geht es dabei um die Möglichkeit des Aufsichtsrats, im Fall der Fälle bereits gezahlte, variable Vergütungsbestandteile wieder zurückzufordern. Mit sogenannten Claw-Back-Regelungen in den Vorstandsverträgen ist es möglich, das Kontrollgremium in eine entsprechend starke Position zu bringen. Solche Regelungen gehören in jeden neu abgeschlossenen Vorstandsvertrag. Dies sollten die Aufsichtsräte schon aus Eigenschutz durchsetzen. Könnten sie doch im Krisenfall selber in die Haftung geraten, wenn auf eine solche Klausel verzichtet wurde.

Zweiter Punkt sind die oft allzu auskömmlichen Pensionsregelungen für Vorstände. Nicht nur, dass in diesem, für die Unternehmen und damit für die Aktionäre oft mit nur schwer kalkulierbaren Risiken versehenen Bereich die Transparenz immer noch zu wünschen übrig lässt. Es ist grundsätzlich die Frage zu stellen, ob Vorstände ihre Altersvorsorge nicht selbst organisieren sollten. Eine Frage, die die DSW eindeutig mit „Ja“ beantwortet. Die einseitige Belastung der Unternehmen durch intransparente und umfangreiche Pensionszusagen gehört nicht mehr in das Repertoire moderner Vergütungssysteme.

Damit übergebe ich aber das Wort an Herrn Professor Friedl, der nun die detaillierten Untersuchungsergebnisse der Vorstandsvergütungsstudie vorstellen wird.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.


(Redner: Professor Dr. Gunther Friedl)

 

Meine sehr verehrten Damen und Herren,

die Vorstandsgehälter der DAX 30 Unternehmen sind im letzten Jahr moderat gestiegen. Im Durchschnitt ist die Vergütung um 1,0% gewachsen. Damit fällt der Anstieg wie schon im Vorjahr geringer aus als der Anstieg der Bruttolöhne und –gehälter in Deutschland. Diese sind nämlich um 2.5% gewachsen. Die Vorstandsgehälter wachsen damit schon im zweiten Jahr in Folge langsamer als die Bruttolöhne. Bei der Spreizung der Vorstandsgehälter und der Gehälter der normalen Mitarbeiter der DAX 30 Unternehmen zeigt sich ein ähnliches Bild. Wie schon im Vorjahr verdienen die Vorstände das 50-fache ihrer Mitarbeiter, vor zwei Jahren verdienten sie noch das 54-fache.

Diese moderate Entwicklung ist auch deswegen bemerkenswert, weil die operativen Gewinne der DAX-Unternehmen geradezu explodierten. Sie legten um ein Viertel von 91,5 auf 114,2 Milliarden Euro zu. Auch für die Börsenwerte war 2016 ein gutes Jahr. Der DAX stieg nämlich um 6,9%. Da ein Teil der Gehälter an die Gewinnentwicklung gekoppelt ist, waren wir vom insgesamt nur moderaten Anstieg der Vorstandsgehälter in den DAX 30 Unternehmen überrascht.

Erklären lässt sich das, wenn man auf die drei wichtigsten Bestandteile der Vorstandsgehälter schaut. Das sind neben der Fixvergütung die variable Vergütung – die sogenannten Boni – und die aktienkursorientierte langfristige Vergütung. Wir beobachten nun seit einiger Zeit den Trend, dass deutsche Unternehmen versuchen, ihre Vergütung langfristiger auszurichten. Das zeigt sich daran, dass auch im letzten Jahr der Anteil der langfristigen aktienkursorientierten Vergütung zugenommen hat. Während sie im Vorjahr um fast 5% stieg, nahm sie nun sogar um 17,6% zu und erreicht inzwischen einen Anteil von 27,1% an der Gesamtvergütung.

Gleichzeitig ging die variable Barvergütung, die kurz- bis mittelfristig orientiert ist, deutlich zurück. Sie sank um 8,0% und setzte damit den Trend vom Vorjahr (-5%) fort. Sie macht aber immer noch 41,8% der Gesamtvergütung aus. Das Fixum schließlich stieg um 2% und hat einen Anteil von 31,1% an der Gesamtvergütung.

Besonders deutlich sieht man diesen Trend hin zu einer stärkeren Orientierung am Aktienkurs bei unserem diesjährigen Spitzenreiter. Der Softwarekonzern SAP hat im letzten Jahr seinen Vorständen im Schnitt mehr als 3 Millionen Euro an aktienkursorientierter Vergütung zukommen lassen und damit etwa doppelt so viel wie der Nächstplatzierte. Der Anstieg dieser Vergütungskomponente ist auch der Grund, warum das wertvollste deutsche Unternehmen in der Vergütungsrangliste die Automobilhersteller, die in den Vorjahren immer ganz oben waren, geschlagen hat.

Die Vorstände von SAP konnten sich übrigens neben einem Gehalt von 5,771 Millionen Euro über einen Vergütungsanstieg von sage und schreibe 163,4% freuen, was ihnen auch in dieser Rangliste der höchsten Gehaltssteigerung den einsamen Spitzenplatz sichert. Auf Platz 2 liegt hier Adidas mit einem Zuwachs von immerhin 35,2%, auf Platz 3 die Deutsche Börse mit Plus 24,4%. Bei der Deutschen Börse haben wir uns über den deutlichen Gehaltsanstieg gewundert, zumal der Börsenkurs sich im Jahr 2016 nur unterdurchschnittlich entwickelte.

Am unteren Ende der Skala der Gehaltsentwicklung liegen übrigens Thyssen-Krupp, Merck und Volkswagen, deren Vorstände Gehaltsrückgänge zwischen 13 und 30% zu verkraften hatten. Insgesamt zeigt sich seit vielen Jahren, dass die Gesamtbezüge von Vorstandsmitgliedern erheblichen Schwankungen unterliegen.

Die Transparenz der Vorstandsvergütung in den DAX-Unternehmen liegt inzwischen auf einem sehr hohen Niveau. Die meisten DAX-Unternehmen verwenden die Mustertabellen, die die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex zur Anwendung empfiehlt. Auch die Pensionen der DAX-Vorstände sind inzwischen klarer dargestellt. Für die DAX-Vorstandsvorsitzenden haben wir einen durchschnittlichen jährlichen Wert der Pensionszusage von 610 Tausend Euro mit einer hohen Schwankungsbreite zwischen 56 Tausend Euro und 2,7 Millionen Euro ermittelt. Diese Werte haben wir allerdings nicht in den Werten für die Gesamtvergütung berücksichtigt, da wir für ihre Berechnung zahlreiche Annahmen treffen müssen.

Lassen Sie mich nun zu einigen interessanten Einzelergebnissen unserer Studie kommen. Der Bestverdiener unter den Vorstandsvorsitzenden im DAX war in diesem Jahr erstmals Bill McDermott von SAP mit einer Gesamtvergütung von 13,8 Mio. Euro. Damit ist er nun der dritte DAX 30 Vorstandsvorsitzende, der nach Martin Winterkorn und Josef Ackermann die 10 Millionen Schallmauer durchbricht. Zweiter wurde Matthias Müller von Volkswagen mit 9,6 Mio. Euro und Dritter Dieter Zetsche von Daimler mit 7,7 Mio. Euro. Im Schnitt erhielten die Vorstandsvorsitzenden der DAX-Unternehmen 5,5 Mio. Euro und damit deutlich mehr als im Vorjahr und vor allem deutlich mehr als ihre Vorstandskollegen, deren durchschnittliche Vergütung sich auf 3,0 Mio. Euro belief.

Genauer angeschaut haben wir uns neben den Vorstandsvorsitzenden auch die Finanzvorstände. Sie verdienen mit durchschnittlich 3 Mio. Euro deutlich weniger als die Vorstandsvorsitzenden. Auch hier stellt SAP mit dem Finanzvorstand Luka Mucic den Spitzenreiter. Er verdiente 4,8 Mio. Euro. Den zweiten Platz belegt Stephan Sturm von Fresenius mit ebenfalls 4,8 Mio. Euro vor Friedrich Eichiner von BMW mit 4,5 Mio. Euro.

Meine Damen und Herren,

Werfen wir mal einen Blick auf die Entwicklung der Vorstandsgehälter in den letzten zehn Jahren. Es ist interessant, dass die Vergütung im Jahresschnitt nur um 1,5% gewachsen ist. Dabei haben wir während der Finanzkrise 2008 erhebliche Rückgänge, dann aber auch wieder einen deutlichen Anstieg gesehen. Ich interpretiere diesen durchschnittlichen Anstieg um 1,5% so, dass die gesellschaftliche Debatte über die Höhe der Vorstandsvergütung Wirkung zeigt. Aufsichtsräte sind inzwischen generell deutlich zurückhaltender, wenn es um die Gestaltung der Bezüge der Vorstände geht. Das liegt auch daran, dass Einzelfälle von unangemessenen Bezügen in der Öffentlichkeit stark diskutiert werden und manchen als Warnung dienen.

In jedem Fall hielte ich zusätzliche gesetzliche Regelungen, die in die Höhe oder Struktur der Vergütung eingreifen, wie sie derzeit in Wahlkampfzeiten vereinzelt wieder diskutiert werden für einen Fehler. Vielmehr sollten wir die Aufsichtsräte weiterhin ermuntern, ihrer Verantwortung für eine angemessene und durchaus auch leistungsorientierte Vergütung, die innerhalb unserer Gesellschaft Akzeptanz findet, nachzukommen. Ich glaube, dass unsere Studie zeigt, dass eine solche Haltung in Aufsichtsräten inzwischen weit verbreitet ist.

 

 

(Rednerin: Christiane Hölz)

 

Vielen Dank Herr Professor Friedl, meine Damen und Herren,

die vorgestellten Zahlen zeigen, dass die Vorstände der 30 DAX-Gesellschaften absolut gesehen durchaus hoch vergütet werden. Doch wie stellt sich das im internationalen Vergleich dar? Schließlich ist es ja gerade der grenzüberschreitende Wettbewerb um die besten Köpfe, der immer wieder als Argument für hohe Vergütungen herangezogen wird.

Um hier etwas Licht ins Dunkel zu bringen, haben wir auch in diesem Jahr wieder die Bezüge der CEOs von Unternehmen aus Europa und den USA analysiert und verglichen. Grundlage waren dabei die in den großen Indices, Dow Jones Industrial Average (DJIA), CAC40 und SMI, vertretenen Gesellschaften sowie die EuroStoxx 50 Werte.

Analysiert wurden die Bezüge der Vorstandsvorsitzenden (CEOs) und zwar unterteilt in Grundgehalt, variable Barvergütung und aktienkursbasierte Vergütungskomponenten. Pensions- und Vorsorgeleistungen haben wir bei unserer Untersuchung ebenso unberücksichtigt gelassen wie Leistungen, die bei Wahrnehmung einer – in Deutschland aufgrund des zweistufigen Boardsystems nicht bekannten – Doppelfunktion von CEO und Chairman für die Aufsichtsfunktion des Chairman gezahlt wurden, soweit diese Leistungen von den Unternehmen gesondert ausgewiesen wurden.

Die Zahlen belegen: Die Vorstandsvorsitzenden der DAX-Unternehmen werden international zwar durchaus wettbewerbsfähig vergütet aber nicht ungewöhnlich hoch. Sie liegen mit der durchschnittlichen Gesamtvergütung von 5,5 Millionen Euro oberhalb dessen, was ihre französischen Kollegen erhalten (4,7 Millionen Euro) erhalten, aber unter der in der Schweiz gezahlten Vergütung, die bei 6,5 Millionen Euro lag.

Im EuroStoxx 50 lag die Durchschnittsvergütung, wenn die in dem Index enthaltenen DAX-Gesellschaften herausgerechnet werden, bei 5,1 Millionen Euro und damit etwas unterhalb der Vergütung, die ein DAX-Vorstandschef im Schnitt erhalten hat.

Von den US-Werten sind aber fast alle in den von uns analysierten Indices notierten Gesellschaften nach wie vor ein ganzes Stück entfernt. In den USA ist die durchschnittliche Vergütung der CEOs im DJIA nochmals gestiegen. Und zwar von 16,4 Millionen Euro auf nun 17,1 Millionen Euro.

Bei der Struktur der Vergütung der Vorstandsvorsitzenden zeigt sich, dass die variable Barvergütung in Deutschland weiterhin einen deutlich höheren Stellenwert hat, als in den anderen untersuchten Ländern: Während den Vorstandsvorsitzenden in Deutschland immer noch gut 43 Prozent der Gesamtvergütung als variable Barvergütung gewährt wird, macht diese Vergütungskomponente bei ihren Kollegen in Frankreich nur rund 28 Prozent, in den USA lediglich gut 23 Prozent und in der Schweiz rund 24 Prozent der Gesamtvergütung aus.

Insbesondere in der Schweiz und den USA setzen die Unternehmen vor allem auf aktienkursbasierte Vergütungselemente, die in der Schweiz rund 46 Prozent und in den USA sogar fast 66 Prozent der Gesamtvergütung ausmachen.

Die höchste Vergütung in Europa über die von uns untersuchten Indices hinweg erhielt wie schon im Vorjahr mit knapp 15,4 Millionen Euro der Chef des französischen Autobauers Renault, Carlos Ghosn. Davon zahlte Renault mit 7 Millionen Euro den kleineren Teil. Die restlichen 8,4 Millionen Euro steuerte Nissan zur Vergütung von Herrn Ghosn bei. Schon auf dem zweiten Platz findet sich mit seinen knapp 13,8 Millionen Euro der SAP-Chef Bill McDermott. Wenn wir hier den Fokus etwas öffnen und geschätzte Werte mit in die Betrachtung nehmen, hat allerdings der Axel-Springer-CEO Mathias Döpfner mit seinen rund 19,3 Millionen Euro in Europa klar die Nase vorn.

In die Top 5 in den USA würde aber selbst er es nicht schaffen. Im DJIA lag die höchste Vergütung bei 43 Millionen Euro. Diese wurde dem Konto von Nike-Chef Mark G. Parker gutgeschrieben. Damit liegt er in der Top 5 zwar deutlich vorne, doch auch die Vergütungen der Chefs von Disney (37 Millionen Euro), IBM (28,6 Millionen Euro), JPMorgan Chase (24,6 Millionen Euro) und Exxon Mobil (22,4 Millionen Euro) überschritten die 20 Millionen Euro Marke deutlich.

Während im DAX nur ein Vorstand einen zweistelligen Millionenbetrag erhielt, wurden im DJIA 28 der 30 Konzernlenker mit 10 Millionen Euro oder mehr vergütet. Lediglich Dupont-CEO Edward D. Breen und Apple-Chef Tim Cook mussten sich mit weniger begnügen. Herr Döpfner würde im DJIA immerhin Rang 7 einnehmen.

Dafür, dass wir in Zukunft bei Vorständen nicht mehr auf Schätzungen angewiesen sein werden, wie es bei dem Axel-Springer-Chef der Fall ist, dürfte die Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie sorgen, die am 3. April 2017 auf EU-Ebene beschlossen wurde und für deren Umsetzung die Mitgliedsstaaten nun zwei Jahre Zeit haben.

Danach muss die Hauptversammlung jährlich über den Vergütungsbericht abstimmen, der einen umfassenden Überblick über die den einzelnen Mitgliedern der Unternehmensleitung gewährte bzw. geschuldete Vergütung durch die Gesellschaft (und ihre Konzernunternehmen) beinhaltet. Obwohl das Votum der Aktionäre hier keinen verbindlichen Charakter haben soll, fällt damit nach unserer Einschätzung das sogenannte opting-out weg, das bisher eine Vermeidung der individualisierten Offenlegung ermöglicht, sofern die HV dies beschließt. Eine solche Ausnahme lässt die europäische Richtlinie nicht mehr zu.

Über die Vergütungspolitik wiederum wird bei jeder wesentlichen Änderung, mindestens aber alle vier Jahre abzustimmen sein. Wir gehen davon aus, dass der deutsche Gesetzgeber hier die Möglichkeit nutzt, dieses Aktionärsvotum nicht bindend, sondern empfehlend auszugestalten. Aus Sicht der DSW wäre das auch der richtige Weg.

Insgesamt bewertet die DSW die Vorgaben der Richtlinie positiv – gerade die Vergleichbarkeit der Vergütung sowie die Darstellung der langfristigen Entwicklung, auch im Verhältnis zur Unternehmensentwicklung, sind essentiell für die Bewertung, ob diese „angemessen“ ist.

Schon heute gibt es ja diverse Tabellen in den Vergütungsberichten, die zwar für mehr Transparenz aber leider dennoch oftmals für mehr Verwirrung als für Klarheit sorgen. Hier ist wichtig, dass die Umsetzung der Richtlinie zu einer grundlegenden Reform der Berichterstattung über Vergütungen genutzt wird, damit diese vereinfacht und standardisiert wird und den Adressaten der Berichte, den Eigentümern der Unternehmen, endlich einen verständlichen Einblick in die Vergütungen der Vorstände ermöglicht.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Tabellen Vorstandsvergütungsstudie 2017