DSW pocht auf Transparenz im VW-Dieselskandal

Ende September 2015 beauftragte Volkswagen die US-Kanzlei Jones Day mit der Untersuchung des Skandals um die manipulierte Software bei Dieselfahrzeugen des Konzerns. Forderungen der Aktionäre nach Informationen wurden von Volkswagen gerne mit dem Hinweis abgeblockt, dafür müsse erst der endgültige Bericht der US-Anwälte vorliegen. Jetzt verkündete der Wolfsburger Autobauer, dass er sich entschieden habe, den Bericht nicht zu veröffentlichen.

„Wir können die Entscheidung von VW absolut nicht nachvollziehen. Die Aktionäre haben ein Recht auf die Informationen. Jetzt ist der von uns unter Leitung unseres Vizepräsidenten Klaus Nieding vor dem Braunschweiger Landgericht eingereichte Antrag auf Sonderprüfung die letzte Chance, hier noch Licht ins Dunkle zu bringen“, kommentiert Ulrich Hocker, Präsident der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz), die Meldung aus Wolfsburg. Damit sei es erst recht von entscheidender Bedeutung, den gesamten Komplex rund um die manipulierte Software bei Diesel-PKWs von einem externen Prüfer unter die Lupe nehmen zu lassen, so Hocker weiter.

Die Anlegerschützer hatten den Weg zum Gericht gewählt, da ihr Antrag auf Sonderprüfung auf der letztjährigen Hauptversammlung keine Mehrheit bekommen hatte. „Aufgrund der Mehrheitsverhältnisse bei Volkswagen war vorab klar, dass der Antrag sich nicht durchsetzen würde. Die Großaktionäre hatten sich ja schon im Vorfeld entsprechend positioniert. Die Weigerung von Volkswagen, die Ergebnisse der Jones-Day-Untersuchung zu veröffentlichen, macht jetzt deutlich, wie richtig dieser Weg war“, sagt Hocker.

Mitglieder wenden sich bitte an die zuständigen DSW-Mitarbeiter.

Ansprechpartner für die Presse: Jürgen Kurz, Pressesprecher