Die Zeit für VW- und Porsche-Aktionäre läuft ab

 

Düsseldorf, 23. Oktober 2018 – Für Aktionäre von Volkswagen und Porsche wird die Zeit immer knapper, wenn sie die im Zuge des Dieselskandals erlittenen Kursverluste noch einklagen wollen. „Wer seine Klage nicht spätestens bis zum 31. Dezember 2018 bei Gericht einreicht, ist endgültig raus“, warnt Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz). Ein Anschluss an das bereits laufende Kapitalanlegermusterverfahren oder die Einleitung einer neuen Musterfeststellungsklage, wie dies für Autokäufer für den 1. November 2018 angekündigt wurde, steht Aktionären nicht offen, so Tüngle

 

Oft ist es die Angst vor den mit einem Prozess verbundenen hohen Kostenrisiken, die Anleger daran hindert, aktiv zu werden. Um hier gegenzusteuern, hat die DSW gemeinsam mit dem Verbraucherschutzportal myRight eine Onlineplattform (https://anlegerschutz.myright.de) ins Leben gerufen, über die sich Anleger ohne jedes Prozesskostenrisiko einer Klage vor Ablauf der Verjährungsfrist anschließen können. „Damit öffnen wir allen betroffenen Aktionären die Tür zur gerichtlichen Durchsetzung ihrer Ansprüche. Nie war es einfacher, sich zu wehren“, sagt Klaus Nieding, DSW-Vizepräsident und Vorstand der Nieding+Barth Rechtsanwalts-AG. Um eine fristgerechte Bearbeitung garantieren zu können, sei die Registrierung allerdings nur noch bis zum 15. November 2018 möglich, warnt Nieding zugleich.

 

„Auf der Website registrieren können sich Anleger, die zwischen dem 1. Januar 2009 und dem 21. September 2015 Aktien von VW oder Porsche gekauft haben“, erklärt Sven Bode, Geschäftsführer der financialright GmbH, die die Rechtsplattform myRight betreibt. Finanziert werde die Plattform vom Fonds Fortress Investment, der nur bei erfolgreicher Klage rund 30 Prozent der Schadensersatzsumme erhält. „Geht die Klage wider Erwarten verloren, trägt Fortress die kompletten Kosten“, ergänzt Nieding.

 

Für die betroffenen Aktionäre geht es dabei um viel Geld: „Mindestens der sogenannte Kursdifferenzschaden von 59,50 Euro je VW-Aktie sowie 19,95 Euro je Porsche-Aktie kommt als Schadenersatz in Betracht. Das ist der Betrag, den die Investoren zu viel gezahlt haben, weil die Information zu der Manipulationssoftware dem Kapitalmarkt nicht bekannt war“, sagt Tüngler. Möglich sei sogar, dass der Rückabwicklungsschaden in Höhe des kompletten Einstandspreises der Aktien zur Schadensersatzberechnung herangezogen werde.

 

Für die Teilnahme an der Klage müssen die Anleger nach der Registrierung auf der Onlineplattform nur die Wertpapierabrechnungen hochladen und eine Abtretungserklärung unterzeichnen, um sicher dabei sein zu können. „Klar ist: Wer jetzt die Chance nicht nutzt, ohne jedes Kostenrisiko zu klagen, geht leer aus“, sagt Bode.

 

 

 

Mitglieder wenden sich bitte an die zuständigen DSW-Mitarbeiter.

Ansprechpartner für die Presse: Jürgen Kurz, Pressesprecher