DSW: Volkswagen muss Sonderprüfung akzeptieren

„Es war ein langer und auch steiniger Weg. Aber jetzt ist endgültig klar: die unternehmensinternen Vorgänge rund um den Dieselskandal bei der Volkswagen AG werden im Rahmen einer unabhängigen Sonderprüfung untersucht. Das ist für den Anlegerschutz in Deutschland und den Minderheitenschutz ein absolut historischer Erfolg“, kommentiert Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz), eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Celle (Aktenzeichen: 9 W 69/19). Die Rechtsbeschwerde wurde nicht zugelassen. Damit ist die Entscheidung rechtskräftig. „Wir freuen uns sehr, dass das Gericht unserer Rechtsauffassung gefolgt ist und damit eine Entscheidung des Landgerichts von Juni 2019 aufgehoben hat“, sagt Klaus Nieding, DSW-Vizepräsident und Vorstand der Nieding + Barth Rechtsanwalts-AG; die auch in diesem Fall die rechtliche Vertretung übernommen hatte.

Bereits im November 2017 hatte das OLG Celle zugunsten des Antrags der DSW entschieden. Da der in der Bestellung namentlich genannte Sonderprüfer die Aufgabe aber dann nicht antreten konnte, sah der Autokonzern eine Chance, die ungeliebte externe Prüfung doch noch zu verhindern. Die Berufung eines anderen Prüfers wollte das Unternehmen nicht akzeptieren. „Unsere Beschwerde dagegen wurde vom zuständigen Landgericht mit dem Hinweis abgelehnt, dass eine Abänderung des ursprünglichen Bestellungsbeschlusses nicht in Betracht komme, weil es an der erforderlichen Dauerwirkung der Sonderprüferbestellung fehle“, sagt Rechtsanwalt Andreas M. Lang von Nieding + Barth, der gemeinsam mit Nieding das Verfahren geführt hat. Mit der nun erfolgten OLG-Entscheidung ist nicht nur ein großer Schritt in Sachen Anlegerschutz gelungen, auch juristisch wurde echtes Neuland betreten und damit Rechtsgeschichte geschrieben. „Erstmals wurde eine solche Entscheidung auf Grundlage des Paragraph 48 Absatz 1 FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) getroffen“, erläutert Nieding.

Mitglieder wenden sich bitte an die zuständigen DSW-Mitarbeiter.

Ansprechpartner für die Presse: Jürgen Kurz, Pressesprecher