Verbandssanktionengesetz verschont verantwortliche Täter

Wer sich rechtswidrig verhält, ist auch für die Regulierung des daraus entstandenen Schadens zuständig. Das ist eine ebenso einfache wie sinnvolle Zielsetzung des Gesetzgebers. Mit dem „Gesetz zur Sanktionierung von verbandsbezogenen Straftaten“ (VerSanG), das mittlerweile als Entwurf vorliegt, könnte sich das, zumindest was Aktiengesellschaften betrifft, demnächst ändern. Dann wären an erster Stelle die Unternehmen und damit deren Anteilseigner in der Pflicht zur Schadensregulierung und nicht mehr die für das entstandene Problem verantwortlichen Personen. Hintergrund ist die oft nicht sonderlich große Durchschlagskraft der Ermittlungsbehörden, wenn es darum geht, gerichtsfeste Beweise gegen einzelne Verantwortliche zu finden. Mit der neuen Regelung will die Bundesregierung nach eigenen Angaben nun „die Integrität der Wirtschaft stärken“.

„Für uns kann dieses Ziel mit dem vorliegenden Entwurf nicht erreicht werden, da die unmittelbar pflichtwidrig handelnden Personen durch das Gesetz nicht in Verantwortung genommen werden, sondern zulasten der jeweiligen AG und ihrer Aktionäre sogar verschont bleiben“, kritisiert Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW. „Die Aktionäre sollen deutliche Nachteile hinnehmen, ohne auf der anderen Seite unmittelbar Einfluss- und Eingriffsmöglichkeiten zu haben oder zu erlangen, um das Fehlverhalten von Geschäftsführungsorganen zu unterbinden“, so Tüngler weiter.

Der Gesetzesentwurf löst nach Überzeugung der DSW ein anderes Ungleichgewicht ebenfalls nicht auf, sondern verschärft es sogar: „Fälle wie der VW-Dieselskandal zeigen, wie schwierig es für die Anteilseigner ist, gegen die verantwortlichen Organe Schadenersatz geltend zu machen. Die Rechte der Aktionäre sind in diesem Bereich unterentwickelt“, bemängelt Tüngler. Initiativen der Bundesregierung, mit denen direkte Schadenersatzansprüche der Aktionäre gesetzlich verankert werden sollten, wie etwa das Kapitalmarktinformationshaftungsgesetz (KapInHaG), wurden von der Industrie erfolgreich abgewehrt.

„Die Bundesregierung wäre gut beraten, im Gesetzgebungsverfahren nicht Schritt 2 vor Schritt 1 zu machen. Den Aktionären in die Tasche zu greifen, ohne ihre rechtliche Position zu stärken und ohne ihnen die Möglichkeit zu geben, Ansprüche einfacher und effizienter durchzusetzen, verletzt ihre verfassungsrechtlich geschützten Eigentumsrechte“, so der DSW-Mann. Zunächst müsse deshalb das Schadenersatzrecht für Aktionäre reformiert werden, bevor die Eigentümer erneuten Belastungen ausgesetzt sind. Hier sei zwingend ein Regressanspruch der Aktionäre und damit eine neue Anspruchsgrundlage für die Eigentümer im VerSanG notwendig.

Mitglieder wenden sich bitte an die zuständigen DSW-Mitarbeiter.

Ansprechpartner für die Presse: Jürgen Kurz, Pressesprecher