Schadenersatz für Wirecard-Anleger

Der Zusammenbruch der Wirecard AG gehört zu den größten Wirtschaftsskandalen der deutschen Geschichte. Innerhalb kürzester Zeit wurde offenbar, dass die Hightech-Hoffnung im Online-Payment-Bereich nichts anderes war als ein Riesenbetrugssystem. Zurück blieben Zigtausende von Privatanlegern, die teilweise ihr ganzes Vermögen verloren haben, weil sie dem Unternehmen vertrauten. Mit ein Grund für das große Vertrauen in die Wirecard-Story waren die kontinuierlich wachsenden Umsatz- und Gewinnzahlen. Diese wurden im Rahmen der Bilanzprüfung mehr als zehn Jahre lang von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY anstandslos testiert.

Stiftung nach holländischem Recht als ideales Rechtsvehikel – ohne Kostenrisiko für geschädigte Anleger

Vor diesem Hintergrund stellt sich für geschädigte Anleger die Frage, wie sie erfolgreich und ohne Kostenrisiko eine Kompensation ihrer Verluste von EY durchsetzen können. Die DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz), die führende deutsche Anlegerschutzvereinigung, wird gemeinsam mit den auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzleien Nieding+Barth (Frankfurt am Main) und AKD Benelux Lawyers (Amsterdam) genau dies ermöglichen. Als Rechtsvehikel wurde hierfür eine gemeinnützige Stiftung nach niederländischem Recht gegründet. „Die 'Stichting Wirecard Investors Claim' hat den Vorteil, dass sie eine europäische Vergleichslösung für alle geschädigten Wirecard-Anleger auch und gerade mit EY Global ermöglicht. Die Wahl einer niederländischen Stiftung eröffnet damit Optionen, die nach deutschem Recht gerade nicht gegeben sind“, sagt DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler.

EY Global mit in die Verantwortung nehmen

Ein solcher Entschädigungsfonds nach niederländischem Recht wird neben EY Deutschland auch EY Global und andere an der Prüfung beteiligte EY-Einheiten mit ins Visier nehmen. „Dies ist aus unserer Sicht nur konsequent, da EY Global bei der Beaufsichtigung von EY Deutschland versagt hat und daher ebenfalls für den Schaden der Anleger haftet. Es kann nicht sein, dass EY Global sich hier aus der Verantwortung stiehlt “, erläutert Klaus Nieding von der Rechtsanwalts-AG Nieding+Barth. Die Einbeziehung von EY Global habe zudem den großen Vorteil, dass ein Unternehmen einbezogen wird, das über die finanziellen Mittel verfügt, eine angemessene Entschädigung zu zahlen. „Sollten EY Deutschland/Global nicht zu einer außergerichtlichen Einigung bereit sein, beschreiten wir den Klageweg. Die entsprechende Klageschrift bereiten wir derzeit vor, um sie zeitnah beim zuständigen Gericht einreichen zu können. Ein Prozesskostenrisiko tragen die Geschädigten dabei in keinem der Szenarien, da die Verfahrenskosten über eine Finanzierungslösung abgedeckt sind“, so Nieding weiter.

Über 30.000 registrierte Geschädigte – mehr als 1,5 Milliarden Euro an Schadenssumme

Als Chairman der Stiftung konnte mit Professor Gunther Friedl einer der renommiertesten deutschen Wirtschaftswissenschaftler gewonnen werden. Professor Friedl ist Inhaber des Lehrstuhls für Controlling und Dekan der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften der Technischen Universität München. „Wir freuen uns sehr, dass Professor Friedl den Vorsitz der Stiftung übernommen hat. Denn klar ist: Neben der Schadenssumme und der Zahl der Betroffenen ist die Reputation eine wichtige Voraussetzung für einen möglichen Erfolg der Stiftung“, sagt Tüngler und ergänzt: „Bei der DSW haben sich bereits über 30.000 Geschädigte mit einer Schadenssumme von rund 1,5 Milliarden Euro registriert.“

EY – Wambach-Bericht bestätigt Versagen

Nach der Insolvenz wurden die Zweifel an einer korrekten Prüfung durch EY immer lauter. „Entsprechend stark stieg der Druck auf die Prüfungsgesellschaft, die in der ganzen Causa Wirecard zudem als einer der Anspruchsgegner für Geschädigte übriggeblieben ist, der auch über das Kapital verfügt, den Schaden zu regulieren“, sagt Patrick Haas, Partner der Kanzlei AKD. Der sogenannte Wambach-Bericht habe dann deutlich gezeigt, dass tatsächlich grundsätzliche Prüfungsstandards vernachlässigt wurden.

KapMuG-Verfahren greift zu kurz

Im Rahmen eines Kapitalanlegermusterverfahrens (KapMuG-Verfahren), das allein gegen EY Deutschland geführt wird, ist eine Einbeziehung von Ernst &

Young Global nicht möglich. Das Landgericht München hat in Sachen Wirecard kürzlich einen Vorlagebeschluss in einem Verfahren von Aktionären sowohl gegen den Ex-Wirecard CEO Markus Braun als auch gegen die EY Deutschland erlassen. Das Bayerische Oberste Landesgericht wird nun prüfen, ob es zu einem KapMuG-Verfahren in dieser Sache kommen wird. 

Stiftung bietet Lösung für alle Betroffenen

Die Stiftungslösung steht allen geschädigten Wirecard-Anlegern offen. Das gilt auch für nicht-deutsche Anleger. Aus diesem Grund wird diese Lösung von dem europäischen Anlegerverband BETTER FINANCE unterstützt.

Ab sofort können sich die betroffenen Anleger online unter https://www.dsw-info.de/wirecard/ kostenlos registrieren und erhalten nach der Registrierung weitere Informationen. Wichtig dabei ist, dass die Beteiligung an einer Lösung im Wege der Stichting nur für Geschädigte möglich ist, die sich bisher nicht an einem Klageverfahren beteiligt haben. „Das Verbot der sogenannten doppelten Rechtshängigkeit untersagt die Beteiligung an mehreren Verfahren gleichzeitig“, sagt Nieding. Betroffene sollten jetzt schnell handeln, und sich bei der Stiftung registrieren, so Nieding weiter.

Mitglieder wenden sich bitte an die zuständigen DSW-Mitarbeiter.

Ansprechpartner für die Presse: Erik Bethkenhagen, Pressesprecher