Studie zeigt: Aktionärsrechte enden in der EU oft an der Grenze

DSW: „Die Ergebnisse der Untersuchung sind verheerend.“

Obwohl die Europäische Union dem Thema ESG und damit auch dem G, also der Governance, große Bedeutung beimisst und zudem das Engagement der Aktionäre in den Fokus stellt, trifft die Ausübung des wichtigsten Rechtes der Aktionäre, des Stimmrechts, nach wie vor noch auf erhebliche Hürden.

„Verantwortlich dafür ist in erster Linie eine Kombination aus langen und komplexen Ketten zwischengeschalteter Finanzinstitute (auch Intermediär-Ketten), sowie sogenannter Sammelkonten. Dies macht es für Aktionäre schwierig und kostspielig, ihre fundamentalen Rechte, nämlich die Rechte auf Teilnahme an und Abstimmung in der Hauptversammlung, innerhalb der Europäischen Union auszuüben“, erläutert Jella Benner-Heinacher, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz).

Vor diesem Hintergrund hatte es sich der EU-Gesetzgeber mit der im September 2020 in Kraft getretenen zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARRL) und deren Durchführungsverordnung zum Ziel gesetzt, Hindernisse für die Beteiligung der Aktionäre, insbesondere bei der Ausübung des Stimmrechts, abzubauen. Die neuen europäischen Regeln sollten den Weg für mehr Aktivität bzw. Engagement durch die Aktionäre ebnen. Ein erster Lackmustest für die neuen Regeln war die Hauptversammlungssaison 2021, da hier die neuen Regeln erstmals anwendbar waren.

Die DSW hat zusammen mit dem europäischen Verband BETTER FINANCE und dessen Mitgliedsorganisationen untersucht, ob die neuen Regeln von den beteiligten Institutionen (Intermediären) tatsächlich umgesetzt wurden, ob also Aktionäre ihre Rechte auf Teilnahme und Abstimmung bei Hauptversammlungen ohne Probleme ausüben konnten, auch wenn sie Aktien von Unternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat halten. Die komplette Studie ist über folgenden Link abrufbar: https://www.dsw-info.de/publikationen/sonstige-publikationen/

„Die Ergebnisse der Untersuchung sind verheerend“, urteilt Benner-Heinacher. „In den allermeisten Fällen konnten Aktionäre ihre Rechte im europäischen Ausland nicht oder wenn dann nur teilweise ausüben. Zudem wurden ihnen in zahlreichen Fällen hohe Kosten in Rechnung gestellt, teilweise bis zu 250 Euro pro Hauptversammlung“, so die Anlegerschützerin weiter. Sie plädiert deshalb dafür, grenzüberschreitende Abstimmungsprozess effizienter zu gestalten: „Je einfacher und kostengünstiger es für Aktionäre ist, auf Hauptversammlungen ihrer Unternehmen grenzüberschreitend abzustimmen, desto mehr werden sie ihr Stimmrecht auch im Ausland ausüben. So können sich Aktionäre etwa für die nachhaltige Entwicklung und die Energiewende der europäischen Unternehmen einsetzen.“

Aus Sicht von DSW und BETTER FINANCE besteht vor diesem Hintergrund dringender Bedarf, die Prozesse insgesamt zu verbessern, und zwar vor allem durch:

  • die Beseitigung jeglicher Hürden, die dem Engagement der Aktionäre im Wege stehen,
  • die Lösung der Probleme, die sich aus langen und komplexen Intermediär-Ketten sowie Sammelkonten ergeben,
  • eine deutliche Vereinfachung der Informationen auf das Notwendigste (KISS-Prinzip),
  • die Abschaffung einer Vorankündigungspflicht für die Teilnahme an der Hauptversammlung,
  • die EU-weite Harmonisierung des sogenannten Record Date
  • sowie die EU-weite Harmonisierung der Dokumentationspflichten für Aktionäre.

Christiane Hölz, Landesgeschäftsführerin NRW der DSW und Verfasserin der Studie, plädiert zudem dafür, „so bald wie möglich eine EU-weite Definition des Begriffs ‚Aktionär‘ einzuführen“. Auch sollten Finanzintermediäre auf die Einhaltung der ARRL-Bestimmungen und den Geist der Römischen Verträge verpflichtet werden, insbesondere indem sie den Aktionären im Fall der Ausübung der Stimmrechte auf EU-Ebene keine im Vergleich zur nationalen Ausübung des Stimmrechtes höheren Gebühren berechnen.

„In Anbetracht der abschreckenden Höhe und der fehlenden Transparenz von Kosten und Gebühren, sollten die politischen Entscheidungsträger der EU prüfen, ob die Kosten und Gebühren für die Teilnahme der Aktionäre an Hauptversammlungen in Europa tatsächlich verhältnismäßig und ausreichend begründet sind“, sagt Hölz. Es müsse zudem auf europäischer Ebene endlich sichergestellt werden, dass Gebühren für die Stimmrechtsausübung von Privatanlegern innerhalb der EU nicht höher ausfallen als bei der Ausübung von Stimmrechten aus inländischen Aktien.

Ebenfalls Handlungsbedarf sieht die DSW bei der staatlichen Aufsicht. „Es muss geklärt werden, welche Aufsichtsbehörde für die Überwachung von Hauptversammlungsprozessen und die Einhaltung der ARRL-Regeln zuständig ist. Schließlich sollte ein EU-einheitliches Aufsichtsregime eingeführt werden“, fordert Hölz.

Darüber hinaus sollten die zuständigen Aufsichtsbehörden die Tätigkeit der Neo-Broker in diesem Governance-Prozess sowie deren Praxis bei der Einhaltung der ARRL-Regeln im Blick behalten, denn speziell die Neo-Broker bieten in einigen Fällen eine Stimmrechtsausübung für Privatanleger gar nicht an.

Nicht zuletzt plädiert die DSW dafür, dass die politischen Entscheidungsträger der EU neue Technologien wie Blockchain einbeziehen, um eine direkte Kommunikation zwischen Emittenten und Aktionären zu ermöglichen und zu fördern. „Im 21. Jahrhundert ist es an der Zeit, dass europäische Bürger nicht nur den Kauf und Verkauf von Wertpapieren, sondern auch ihre Rechte hieraus, wie z.B. ihr Stimmrecht (entweder selbst oder durch Bevollmächtigte wie beispielsweise unabhängige Aktionärsvereinigungen), auf ihrem Smartphone/Tablet ohne weitere Hürden ausüben können“, fasst Benner-Heinacher zusammen.

Mitglieder wenden sich bitte an die zuständigen DSW-Mitarbeiter.

Ansprechpartner für die Presse: Erik Bethkenhagen, Pressesprecher