Anlegern droht über das StaRUG kalte, entschädigungslose Enteignung – DSW gibt Gutachten in Auftrag

 

Düsseldorf, 1. August 2023 Das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) verpflichtet seit 2021 alle Kapitalgesellschaften zur Weiterentwicklung des Krisen- und damit des Risikofrüherkennungssystems (§1 StaRUG), um schwere Krisen („bestandsgefährdende Entwicklungen“), möglichst zu vermeiden; was im Interesse der Aktionäre ist. Aber die momentan erkennbare Anwendung des Gesetzes in Restrukturierungssituationen gefährdet massiv das Vertrauen in den Kapitalmarkt und dient zugleich als Steigbügelhalter für eine kalte und entschädigungslose Enteignung der freien Aktionäre.

Exakt so stellt sich die Situation für die rund 83 Prozent der Aktionäre der Leoni AG derzeit schmerzlich dar. Die Restrukturierung nach dem StaRUG führt zu einer Kapitalherabsetzung auf Null und damit zu einer vollständigen Enteignung der Aktionäre. Allein ein Aktionär, namentlich Herr Stefan Pierer, hat im Anschluss die Möglichkeit, eine Kapitalerhöhung zu zeichnen und an der Zukunft des Unternehmens zu partizipieren. Alle anderen Aktionäre gehen leer aus.

„Vor dem Hintergrund dessen, was wir heute wissen und wie sich für die DSW die gesamten Abläufe darstellt, führt das StaRUG zu einer nicht akzeptablen Begünstigung eines einzelnen Investors zu Lasten aller anderen Aktionäre. Eine inhaltliche und damit materielle Kontrolle des Restrukturierungsplans findet nicht im ausreichenden Maße statt“, sagt Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW.

Insbesondere wirkt für die freien Aktionäre fatal, dass Vorstand und Aufsichtsrat einer Gesellschaft gemeinsam mit einem einzigen neuen oder bereits investierten Investor die Zukunft eines Unternehmens ohne Beteiligung der bisherigen Eigentümer gestalten können.

„Dass sich die Leoni AG in einem außerordentlich schlechten Zustand befindet, ist seit langer Zeit bekannt. Deshalb ist es zunächst nachvollziehbar, dass erhebliche Einschnitte bei den Kapitalgebern vorgenommen werden. Dass hier aber auf Kosten der freien Aktionäre allein der Großaktionär das Ruder übernimmt und zu Lasten und ohne Beteiligungsmöglichkeit der sonstigen Bestandsaktionäre eine Sanierung allein zu seinen Gunsten vornimmt, ist weder nachvollziehbar noch der richtige Weg“, so Marc Tüngler.

 

Da das StaRUG auch erhöhte Pflichten von Vorstand und Aufsichtsrat für den Fall vorsieht, dass das Unternehmen in eine kritische Situation gerät, stellt sich die Frage, ob Vorstand und Aufsichtsrat der Leoni AG ihren Pflichten in dem konkreten Fall nachgekommen sind. So ergibt sich aus § 1 StaRUG beispielsweise, dass ausgehend von einer Analyse der Risiken fortlaufend die Bestandsgefährdung eines Unternehmens zu beurteilen ist, um ggf. rechtzeitig „geeignete Gegenmaßnahmen“ zu initiieren.

Diesbezüglich hat die DSW erhebliche Bedenken und hat daher bei dem renommierten Experten für Risiko- , Restrukturierungs- und Krisenmanagement, Professor Dr. Werner Gleißner (Technische Universität Dresden), ein Gutachten zur Klärung der Frage in Auftrag gegeben, ob die Verwaltungsorgane der Gesellschaft pflichtgemäß gehandelt haben und inwiefern den Aktionären Schadenersatzansprüche zustehen, die nach aktuellem Stand bei Leoni kalt enteignet werden.

Betroffene Anleger können sich bei der DSW melden und für einen Leoni-Newsletter unter kontakt@dsw-info.de registrieren.

 

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