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DSW: Gerresheimer-Geschäftsbericht erhöht Aufklärungsbedarf – Sonderprüfung und Anspruchsdurchsetzung für Anleger geplant
Düsseldorf, 14. August 2026
Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) sieht durch den aktuellen testierten Geschäftsbericht der Gerresheimer AG erheblichen weiteren Aufklärungsbedarf. Die nun bilanziell verarbeiteten Sachverhalte sowie die Feststellungen des Abschlussprüfers verdichten nach Auffassung der DSW die bereits bekannten Fragen rund um Bilanzierung, interne Kontrollen und Kapitalmarktkommunikation.
Die DSW beabsichtigt deshalb, auf der am 1. September 2026 anstehenden Hauptversammlung der Gerresheimer AG eine Sonderprüfung zu beantragen. Diese soll insbesondere dazu beitragen, die bislang offenen Verantwortlichkeiten gegenüber den Aktionären aufzuklären.
„Es reicht nicht aus, Fehler bilanziell zu korrigieren. Entscheidend ist für die Aktionäre, wie es dazu kommen konnte, wer hierfür Verantwortung trägt und ob Vorstand und Aufsichtsrat ihren gesetzlichen Organisations-, Kontroll- und Überwachungspflichten ausreichend nachgekommen sind. Genau hier soll die von uns angestrebte Sonderprüfung ansetzen“, sagt Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW.
Bill-and-Hold und interne Kontrollen im Fokus
Besondere Bedeutung misst die DSW der sogenannten Bill-and-Hold-Thematik bei. Nach ihrer Einschätzung stellt sich aufgrund der nun veröffentlichten Informationen die Frage, ob es sich lediglich um einzelne Bilanzierungsfehler handelte oder ob entsprechende Vorgehensweisen systematisch genutzt wurden und Auswirkungen auf zentrale Finanzkennzahlen sowie die Kapitalmarktkommunikation hatten.
Hinzu kommen Anpassungen bei Leasingverbindlichkeiten, erhebliche Wertminderungen sowie die im Geschäftsbericht dokumentierte Befassung von Aufsichtsrat, Prüfungsausschuss, externen Beratern und einem Investigation Committee.
Besondere Aufmerksamkeit verdient nach Auffassung der DSW zudem die Feststellung des Abschlussprüfers zur „Außerkraftsetzung von internen Kontrollen des Gerresheimer-Konzerns“.
„Damit steht nicht nur die Frage der korrekten Bilanzierung im Raum. Wir müssen auch wissen, ob Kontrollsysteme versagt haben oder bewusst umgangen wurden, wann Vorstand und Aufsichtsrat hiervon Kenntnis hatten, und ob der Kapitalmarkt rechtzeitig und vollständig informiert wurde“, so Tüngler.
DSW: Sonderprüfung soll Verantwortlichkeiten klären
Die DSW sieht insbesondere Aufklärungsbedarf hinsichtlich der internen Entscheidungs- und Kontrollprozesse, möglicher Pflichtverletzungen sowie des Zeitpunkts, zu dem relevante Erkenntnisse innerhalb des Unternehmens vorlagen und gegebenenfalls gegenüber dem Kapitalmarkt hätten kommuniziert werden müssen.
Die Aktionäre haben einen Anspruch darauf zu erfahren, was tatsächlich passiert ist und wer dafür Verantwortung trägt. Der Geschäftsbericht liefert wichtige Anhaltspunkte, beantwortet diese zentrale Frage aber gerade nicht. „Deshalb wollen wir die Aufklärung mit einer Sonderprüfung vorantreiben. Nur eine unabhängige Sonderprüfung kann hier die zwingend notwendige Transparenz schaffen. Unsere Erfahrungen in anderen Fällen, in denen wir in der Vergangenheit Sonderprüfungsanträge veranlasst haben, bestätigen uns in dieser Auffassung“, sagt Klaus Nieding, Vizepräsident der DSW.
DSW bereitet zugleich Anspruchsdurchsetzung für Anleger vor
Parallel zur angestrebten Sonderprüfung initiiert die DSW die gebündelte Durchsetzung möglicher Schadensersatzansprüche geschädigter Anleger ohne zusätzliches Kostenrisiko. Hierzu befindet sich die DSW bereits in weit gediehenen Gesprächen mit Prozessfinanzierern.
„Unser Ziel ist es, betroffenen Anlegern einen Weg zu eröffnen, mögliche Ansprüche professionell prüfen und gegebenenfalls gerichtlich durchsetzen zu lassen, ohne selbst das mit einem solchen Verfahren verbundene Kostenrisiko tragen zu müssen. Wir wollen nicht nur aufklären, sondern den betroffenen Anlegern auch einen konkreten Weg zur Durchsetzung ihrer Rechte eröffnen“, so Nieding.
Die im testierten Geschäftsbericht dokumentierten Sachverhalte haben nach Einschätzung der DSW die Grundlage für die Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche deutlich verbreitert. Die vollständige tatsächliche und rechtliche Aufarbeitung bleibt weiteren Untersuchungen und möglichen gerichtlichen Verfahren vorbehalten.
Die DSW befindet sich derzeit „auf der Zielgeraden“ in Gesprächen zur Übernahme der Prozessfinanzierung. Sobald dieser nächste Schritt vollzogen ist, tritt das Vorgehen zur Prüfung und etwaigen Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen in die entscheidende Phase ein.
Betroffene Aktionäre können sich per E-Mail bei der DSW unter kontakt@dsw-info.de kostenfrei registrieren und werden über einen fallbezogenen Newsletter fortlaufend informiert.
Mitglieder wenden sich bitte an die zuständigen DSW-Mitarbeiter.
Ansprechpartner für die Presse: Erik Bethkenhagen, Pressesprecher