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Ottobock: Offene Fragen müssen geklärt werden – DSW sieht weiteren Aufklärungsbedarf insbesondere beim Russlandgeschäft
Düsseldorf, 09. September 2026
Rund um das Russlandgeschäft von Ottobock und dessen Darstellung gegenüber dem Kapitalmarkt bestehen aus Sicht der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) weiterhin offene Fragen, die einer nachhaltig belastbaren Klärung bedürfen.
Vor diesem Hintergrund hat ein Aktionär und Mitglied der DSW - unter Begleitung der Schutzvereinigung - inzwischen Klage eingereicht, um mögliche Fehler des Wertpapierprospekts gerichtlich überprüfen zu lassen.
Im Mittelpunkt stehen insbesondere drei Aspekte: Zum einen besitzt das Russlandgeschäft für Ottobock eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung. Nach Angaben im Wertpapierprospekt stieg der Anteil der in Russland erzielten Umsätze von 6,8 Prozent im Jahr 2024 auf 8,8 Prozent im ersten Halbjahr 2025.
Zum anderen enthält der Börsenprospekt weitgehende Aussagen zur Ausgestaltung dieses Geschäfts. Dort heißt es unter anderem, Ottobock liefere keine Produkte an Kliniken und Werkstätten, die mit Militär, paramilitärischen Einheiten, Polizei oder Nachrichtendiensten verbunden seien.
Schließlich stellt sich die Frage, ob die Darstellung des Russlandgeschäfts im Prospekt in ihrer Gesamtheit ein hinreichend vollständiges Bild vermittelte. Der Klagevortrag verweist hierbei unter anderem auf staatliche Beschaffungsstrukturen in Russland und auf die Rolle des russischen Sozialversicherungsfonds.
„Die Vorwürfe stehen im Raum und haben bereits gezeigt, welche erhebliche Wirkung sie auf den Kapitalmarkt entfalten können. Deshalb ist es im Interesse aller Beteiligten, die offenen Punkte möglichst klar und nachvollziehbar aufzuarbeiten. Dauerhaft ungeklärte Vorwürfe sind für Aktionäre und Unternehmen gleichermaßen die schlechteste Lösung“, erklärt DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler.
Wie sensibel der Kapitalmarkt auf diese Themen reagiert, zeigte sich am Tag der ersten ordentlichen Hauptversammlung von Ottobock am 19. Mai 2026. An diesem Tag veröffentlichte Grizzly Research einen kritischen Shortseller-Bericht über das Unternehmen. Der Aktienkurs geriet daraufhin erheblich unter Druck.
Seither hat sich die Aktie trotz zwischenzeitlich positiver operativer Nachrichten nicht nachhaltig erholt. „Wir haben in unserer Klage dargelegt, dass maßgebliche Vertragsbeziehungen zu Einrichtungen in Russland sowie der gewichtige Umfang des Russlandgeschäftes und die insgesamt daraus resultierenden Risiken für das Unternehmen im seinerzeitigen Börsenprospekt nicht ausreichend dargestellt wurden. Hätten unsere Mandanten davon im gebotenen Umfang Kenntnis erlangt, hätten Sie die Aktien nicht gezeichnet“, so Rechtsanwalt Andreas M. Lang von der Frankfurter Kanzlei Nieding + Barth, die die Prospekthaftungsklage vor dem Landgericht Göttingen führt.
Rechtsanwalt Klaus Nieding, DSW-Vizepräsident und Vorstand von Nieding + Barth: „Solange zentrale Fragen offenbleiben, besteht die Gefahr, dass sich einerseits die in unserer Klage aufgelisteten Risiken insbesondere wegen des Verstoßes gegen Sanktionsmaßnahmen realisieren und außerdem entsprechende Vorwürfe immer wieder neu aufkommen und laufend für Verunsicherung am Kapitalmarkt sorgen. Diesen Zustand gilt es zu beenden.“
Betroffene Ottobock-Aktionäre können sich kostenlos bei der DSW unter kontakt@dsw-info.de registrieren und werden regelmäßig über die aktuelle Entwicklung informiert.
Mitglieder wenden sich bitte an die zuständigen DSW-Mitarbeiter.
Ansprechpartner für die Presse: Erik Bethkenhagen, Pressesprecher