Deutsche Postbank AG

Geplantes Abstimmungsverhalten der DSW auf der ordentlichen Hauptversammlung der Deutsche Postbank AG am 10. Mai 2007 in Köln

 

TOP 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2006

Ohne Beschlussfassung

 

TOP 2: Verwendung des Bilanzgewinns

Die vorgeschlagene Dividende von 1,25 Euro je Aktie (auf Vorjahresniveau) ist im Hinblick auf den weitgehend eigenkapitalfinanzierten Erwerb des BHW und der 850 Postfilialen zu sehen. Die DSW wird dem Beschlussvorschlag folgen

 

TOP 3: Entlastung des Vorstands

Gegen die Vorstandsentlastung bestehen keine Bedenken

 

TOP 4: Entlastung des Aufsichtsrats

Gleiches gilt für die Entlastung des Aufsichtsrats

 

TOP 5: Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2007

Die DSW spricht sich für die Wahl der PWC Düsseldorf aus

 

TOP 6: Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 7 AktG

Es handelt sich einen Standardbeschluss für Kreditinstitute, die Eigenhandel betreiben wollen. Hiergegen bestehen keine Bedenken

 

TOP 7: Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG

Die DSW ist gegen diesen Beschlussvorschlag. Die Spanne von 20 %, um die bei einem öffentlichen Kaufangebot der Erwerbspreis den relevanten Börsenpreis über- oder unterschreiten darf, ist zu weitgehend

 

TOP 8: Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

Der Abschluss eines solchen Unternehmensvertrages mit einer 100%igen Tochtergesellschaft ist aus rechtlichen und steuerlichen Gründen sinnvoll. Die DSW befürwortet diesen Beschlussvorschlag

 

Unserem Abstimmungsverhalten liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.